2023 wurde die Mehrwertsteuer für Photovoltaikanlagen und benötigtes Zubehör auf 0% reduziert.
Damit amortisiert sich Ihre Investition noch schneller. Aber es gibt einiges zu beachten und wir begleiten Sie sicher zum Ziel!
Dies sind die aktuellen Hinweise zur Umsatzsteuerbefreiung:
Eine Berechnung mit Nullsteuersatz ist nur möglich, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen dies zulassen.
Die Berechnung des Steuersatzes geschieht auf Basis des Umsatzsteuergesetzes. Dies betrifft vor allem den neuen § 12 Abs. 3 UStG.
Eventuelle Rückzahlungen erfolgen, soweit nicht anders vereinbart, über den ursprünglichen Weg der Bezahlung aus der Bestellung.
Artikel, welche diese Bestimmungen nicht erfüllen, werden mit dem gültigen Umsatzsteuersatz verrechnet.
Wir behalten uns vor fällige Umsatzsteuer nachzufordern.
Sind weitere Dokumente für die Rückzahlung der Umsatzsteuer als Beleg notwendig oder vom Gesetzgeber verlangt,
behalten wir uns vor diese nachzufordern.
Für eine Ablehnung der Umsatzsteuerbefreiung auf Grund von falschen Angaben haftet der Kunde.
Wichtig ist:
Für Ihre Befreiung von der Umsatzsteuer nach JStG 2022 müssen unten stehende Bedingungen erfüllt sein.
Und nach Ihrer Bestellung muss das von uns per eMail gesendete Formular mit Unterschrift bestätigt werden.
Die installierte brutto Gesamtleistung der PV-Anlage beträgt nicht mehr als 30 kW/peak.
Diese Leistungsangabe richtet sich nach der Eintragung im Marktstammdatenregister.
Die bestellten Photovoltaik-Komponenten werden in der Nähe des (Wohn-) Gebäudes installiert.
Der Kunde ist Betreiber der Anlage (Käufer entspricht Betreiber)
Private oder öffentliche Nutzung der Anlage
Waren aus der Bestellung werden NICHT gewerblich weiterverkauft
Die aktuell gültigen AGB www.spreewatt.de werden akzeptiert