Muss der Netzbetreiber bei der Verwendung
der Mobile Mittelspannungsschaltanlage zustimmen?
Die Mobile Mittelspannungsschaltanlage (MobSA) bietet eine flexible Möglichkeit, temporär Stromversorgungslösungen bereitzustellen – sei es bei Umbauten, Havarien oder Netzmodernisierungen. Doch wie sieht es mit der Zustimmung des Netzbetreibers aus?
Ist die Zustimmung des Netzbetreibers notwendig?
Die Antwort hängt davon ab, wo und wie die MobSA angeschlossen wird:
✅ Ja, wenn die MobSA direkt an das öffentliche Netz angeschlossen wird:
- In diesem Fall ist die Zustimmung des Netzbetreibers zwingend erforderlich.
- Es gelten die technischen Anschlussregeln nach VDE-AR-N 4110
die den Netzanschluss von Mittelspannungsanlagen regeln.
❌ Nein, wenn die MobSA innerhalb eines abgeschlossenen Netzsystems betrieben wird:
- Falls die Schaltanlage innerhalb eines Werks- oder Industrienetzes
eingesetzt wird und nicht direkt mit dem öffentlichen Netz verbunden ist,
ist keine Genehmigung durch den Netzbetreiber erforderlich. - Dennoch sind interne Schutz- und Netzkonzepte zu beachten, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.
Was bedeutet die VDE-AR-N 4110 für den Anschluss der MobSA?
Die VDE-Anwendungsregel 4110 regelt die Anforderungen an Mittelspannungsnetzanschlüsse und stellt sicher,
dass Anlagen, die mit dem öffentlichen Netz verbunden werden, keine Beeinträchtigung der Netzstabilität verursachen.
Folgende Aspekte müssen bei einem Netzanschluss der MobSA berücksichtigt werden:
- Technische Prüfungen und Schutzkonzepte: Der Netzbetreiber prüft, ob die Schutzparameter der MobSA mit den Netzanforderungen kompatibel sind.
- Kommunikation mit dem Netzbetreiber: Je nach Einsatzort kann es erforderlich sein, Mess- und Schutzdaten bereitzustellen
- Einhaltung der Netzqualitätsanforderungen: Dazu gehören Frequenzhaltung, Blindleistungskompensation und Spannungshaltung.
Fazit
Ob eine Zustimmung des Netzbetreibers notwendig ist, hängt davon ab, wo die MobSA eingesetzt wird.
Wird die mobile Schaltanlage direkt an das öffentliche Netz angeschlossen, ist eine Genehmigung gemäß VDE-AR-N 4110 erforderlich.
In abgeschlossenen Industrienetzen oder Werksanlagen ist dies nicht notwendig, jedoch müssen auch dort alle Schutz-
und Netzkonzepte eingehalten werden.
Um reibungslose Abläufe sicherzustellen, empfiehlt es sich, frühzeitig mit dem Netzbetreiber Rücksprache zu halten.